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BSG, 26.05.1970 - 3 RK 82/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Recht eines freiwilligen Mitglieds einer Ersatzkasse zur ausserordentlichen Kündigung eines bestehenden "Versicherungsvertrages" bei Aufnahme einerTätigkeit die eine Pflichtversicherung erfordert - Außerordentliches Austrittsrecht - Maßgebende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 31, 171
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 29.07.1965 - 3 RK 34/62
Beitragszuschuss des Rentenversicherungsträgers zur Krankenversicherung - …
Auszug aus BSG, 26.05.1970 - 3 RK 82/67
Da die Ersatzkassen auch insoweit, als sie eine freiwillige Versicherung durchführen, keine privaten Versicherungsunternehmungen, sondern Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind (vgl. BSG 23, 199, 200), ist die fragliche Kündigungsvorschrift in Art. 3 § 1 Abs. 3 des Gesetzes vom 24. August 1965 auf sie nicht anwendbar (ebenso Schmatz, WzS 1965, 294 f; a.A. Toens, DOK 1965, 389, 390 unter d). - Drs-Bund, 08.05.1952 - BT-Drs I/3350
Auszug aus BSG, 26.05.1970 - 3 RK 82/67
In der Begründung zu § 17 des Gesetzes vom 13. August 1952 (= § 12 des Gesetzesentwurfs, Bundestags-Drucksache I/3350) ist ausgeführt, daß viele der nach dem 1. Juni 1949 aus der gesetzlichen Krankenversicherung Ausgeschiedenen einen Versicherungsschutz bei einer privaten Krankenversicherungsunternehmung gesucht haben werden; wenn diese Personen wieder versicherungspflichtig würden, müsse ihnen die Möglichkeit gegeben sein, ihre private Krankenversicherung wieder auf zugeben.